Behandlungskosten

In der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wird festgeschrieben, wie Tierärzte ihre Leistungen abzurechnen haben. Darin sind etwa 800 tierärztliche Einzelleistungen aufgeführt. Der Endpreis richtet sich nach den Einzelposten plus den angewandten und abgegebenen Medikamenten. Daneben müssen auch Materialien, Barauslagen, beispielsweise für Fremdlaborkosten, Fahrtkosten und – nicht zu vergessen – die Mehrwertsteuer berechnet werden.

Da medizinische Leistungen stets individuell sind, gibt es keine Pauschalpreise. Es kann sich beispielsweise herausstellen, dass die chirurgische Behandlung einer Verletzung in Vollnarkose nicht teurer ist, als ein ständiger Verbandswechsel und Injektionen im Zuge einer langwierigen, konservativen Behandlung.

Ein Kostenvoranschlag ist somit nur in etwa möglich, da die notwendigen Maßnahmen auch individuell von dem Patienten abhängen. Fragen Sie jedoch bereits im Vorfeld nach den voraussichtlichen Kosten, der Dauer und der Prognose einer Behandlung.

Wir beraten Sie gerne.